FAQ Fördermittel

Förderungswürdige Kosten - welche sind das?

Dem VMB NRW stehen Gelder aus den Bildungsmitteln für dieses Jahr zur Verfügung, mit denen Kosten für pandemiebedingte Sondermaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Probebetriebs bezuschußt werden können.

Dafür muss jeder Mitgliedsverein bis spätestens 31. Dezember 2020 elektronisch und inklusive aller Nachweise einen Antrag über das Portal „Verein24“ beim Landesverband stellen.

Welche Kosten sind förderungswürdig?

Aufwendungen für zusätzliche Hygienemaßnahmen:
• Desinfektionsmittel
• Desinfektionsspender
• Material zur Herstellung für Spukschutzwände
• Material zur Herstellung von Ploppschutz für Instrumente
• Anschaffung einiger Notfallmasken

Aufwendungen für erhöhte Raumkosten (XXL-Räume):
• Miete (inkl. Nebenkosten wie z.B. Strom-/Heizkosten)

Nicht förderungswürdig sind etwa die Anschaffung von bestickten Masken für alle Vereinsmitglieder oder höher ausgefallene Personalkosten, etwa für Dirigenten oder Ausbilder.

Bezuschusst werden oben genannte Sachkosten, die den Vereinen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. 

 

Alle Infos findet ihr nochmal hier zusammengefasst.